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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 2 R 15/16   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 2 R 15/16 (https://dejure.org/2017,97031)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.03.2017 - L 2 R 15/16 (https://dejure.org/2017,97031)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. März 2017 - L 2 R 15/16 (https://dejure.org/2017,97031)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 208/74

    Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Rechtsfrage - Grad der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 2 R 15/16
    Die Frage nach dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit sei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 26. September 1975, 12 RJ 208/74, BSG, Urteil vom 14. Juli 1977, 4 RJ 97/76 und BSG, Urteil vom 29. September 1980, 4 RJ 121/79) nicht alleine von einem ärztlichen Sachverständigen zu beantworten, sondern vielmehr vorrangig eine Rechtsfrage, über die die Kammer zu entscheiden habe.

    Zur weiteren Begründung hat sie auf die Entscheidung des BSG (Urteil vom 26. September 1975, 12 RJ 208/74 und Urteil vom 29. September 1980, 4 RJ 121/79) Bezug genommen.

    Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass aus dem Umstand, dass ein Versicherter, der durch Ausübung einer zumutbaren Tätigkeit tatsächlich mindestens die Hälfte dessen verdient, was eine Vergleichsperson erwerben kann, in der Regel zu schließen ist, dass seine Erwerbsfähigkeit trotz Vorliegens einer Krankheit nicht auf weniger als die Hälfte derjenigen der Vergleichsperson gesunken ist (BSG, Urteil vom 26. September 1975 - 12 RJ 208/74 -, SozR 2200 § 1247 Nr. 12), so führt dies, vorliegend nach Auffassung des Senats nicht zu einer anderen Beurteilung.

  • BSG, 29.09.1980 - 4 RJ 121/79

    Beschäftigungsverhältnis - Arbeitsentgelt - Versicherungspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 2 R 15/16
    Die Frage nach dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit sei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 26. September 1975, 12 RJ 208/74, BSG, Urteil vom 14. Juli 1977, 4 RJ 97/76 und BSG, Urteil vom 29. September 1980, 4 RJ 121/79) nicht alleine von einem ärztlichen Sachverständigen zu beantworten, sondern vielmehr vorrangig eine Rechtsfrage, über die die Kammer zu entscheiden habe.

    Zur weiteren Begründung hat sie auf die Entscheidung des BSG (Urteil vom 26. September 1975, 12 RJ 208/74 und Urteil vom 29. September 1980, 4 RJ 121/79) Bezug genommen.

  • BSG, 14.07.1977 - 4 RJ 97/76
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 2 R 15/16
    Die Frage nach dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit sei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 26. September 1975, 12 RJ 208/74, BSG, Urteil vom 14. Juli 1977, 4 RJ 97/76 und BSG, Urteil vom 29. September 1980, 4 RJ 121/79) nicht alleine von einem ärztlichen Sachverständigen zu beantworten, sondern vielmehr vorrangig eine Rechtsfrage, über die die Kammer zu entscheiden habe.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 2 R 15/16
    Erforderlich ist auch in diesem Zusammenhang der sog. "Vollbeweis" im Sinne einer mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, BSGE 96, 291).
  • BSG, 28.02.1963 - 3 RJ 24/58

    Anwendung des alten Invaliditätsbegriff des § 1254 Reichsversicherungsordnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 2 R 15/16
    Darüber hinaus hat das BSG in seiner Rechtsprechung ferner klargestellt, dass eine solche Schlussfolgerung aus dem Erzielen jedenfalls der Hälfte des Erwerbseinkommens einer Vergleichsperson auf die fortbestehende Erwerbsfähigkeit schon im Ausgangspunkt nicht in Betracht kommt, wenn es sich bei dem tatsächlich wahrgenommenen Arbeitsplatz um eine vom Regelfall abweichende, besonders günstige Arbeitsgelegenheit handelt, etwa weil der Arbeitsplatz eine ungewöhnliche, besondere Gestaltung erfahren hat und nur aus diesem Grunde von dem in seiner Erwerbsfähigkeit beschränkten Versicherten im Wesentlichen vollwertig ausgefüllt werden kann (BSG, Urteil vom 28. Februar 1963 - 12/3 RJ 24/58 -, SozR Nr. 24 zu § 1246 RVO; auf dieses Urteil beruft sich auch ausdrücklich das o.g. Urteil vom 26. September 1975).
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